Vertreter:in in der Sozialbehörde gesucht!

Die Sozialbehörde setzt sich zusammen aus acht vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Sozialdepartements, welche*r den Vorsitz hat. 

Die Aufgaben der Mitglieder in der Sozialbehörde:

  • sie erlassen auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements Richtlinien übe die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe
  • entscheiden direkt über Sonderfälle gemäss den von ihr festgelegten Kriterien
  • legen auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements die Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Sozialen Dienste bei der Durchführung der Sozialhilfe fest
  • erlassen ein internes Organisations- und Kompetenzreglement
  • behandeln als einzige gemeindeinterne Instanz Wiedererwägungsgesuche für in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Verfügungen der Sozialen Dienste
  • überprüfen auf Antrag von Klient*innen von den Sozialen Diensten verfügte Auflagen
  • erstatten dem Gemeinderat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit
  • erhalten eine regelmässige Berichterstattung über die Erkenntnisse aus den Kontrollen
  • beteiligen sich an Vernehmlassungen in ihrem Zuständigkeitsbereich

Interessierte schicken bitte eine schriftliche Bewerbung bis am 6. März 2021 an: sekretariat@al-zh.ch.

Die AL-Fraktion des Gemeinderats wird aufgrund der eingegangenen Bewerbungen einen Wahlvorschlag unterbreiten. Hast du noch Fragen? Du kannst sie uns hier stellen.